Auch wenn Sie es nicht mehr hören können, aber an der Tatsache an sich, dass Ihre gesetzliche Rente im Alter nicht mehr ausreicht, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und Sie insofern ergänzend privat für Ihr Alter vorsorgen müssen, führt kein Weg vorbei.
Dabei macht es Ihnen der Gesetzgeber recht einfach, eine private Altersvorsorge aufzubauen. Denn im Zuge der vor zehn Jahren eingeführten staatlichen Zulagenrente, auch Riester-Rente genannt, haben Sie die Möglichkeit, nach Abschluss einer besonders für diese Form der privaten Altersvorsorge zertifizierten Lebens- oder Rentenversicherung Zulagen vom Staat zu erhalten. Dabei richtet sich die Höhe der gewährten Zulagen einerseits nach Ihrem Bruttoeinkommen, von dem Sie mindestens 4 % bzw. maximal 2.100 € in den Vertrag jährlich einzuzahlen haben. Und andererseits richtet sich die zu gewährende Zulage, die Sie über Ihre alljährliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen müssen, nach der Anzahl der Förderberechtigten.
So erhalten Sie selbst, Ihre Ehepartner sowie all Ihre Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, die Zulage, die direkt nach Gewährung in den Vertrag fließt. Nicht selten reduziert sich dann Ihr Eigenanteil an der Riester-Rente deutlich, da die Zulagen mit eingerechnet werden. Sollten Sie also über ein nicht so hohes Einkommen verfügen und zudem noch Kinder haben, entspricht die Riester-Rente einer idealen Vorsorge fürs Alter. Wenngleich Sie beachten müssen, dass Sie die dann gewährte monatliche Rente aus dem Vertrag versteuern müssen.